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Josef Flury
Rechtsanwalt
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Josef Flury arbeitete während vieler Jahre bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften im Schaden- und Schadenrechtsdienst. Seit 2006 ist er selbständiger Rechtsanwalt und insbesondere in folgenden Rechtsgebieten tätig:

Haftpflichtrecht inkl. Motorfahrzeughaftpflichtrecht
Wer einem anderen Schaden zufügt, ist diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Dies gilt nicht nur für den Privat- oder den Geschäftsbereich, sondern insbesondere für den Strassenverkehr. Die Motorfahrzeugversicherung des schuldigen Lenkers kommt für den entstandenen Schaden im Rahmen des Verschuldens auf.

Schadenersatz, Personen- und Sachschaden
Als Schadenersatzpositionen gelten zum Beispiel der Erwerbsausfall, der Haushaltführungsschaden, die Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens, die Versorgung hinterbliebener Personen, Sachschaden, und auch die Kosten eines Rechtsanwaltes etc. Daneben können auch Ansprüche auf Genugtuung bestehen.

Opferhilfe
Wer durch eine Straftat an Gesundheit und Leben geschädigt wird, hat Anspruch auf Opferhilfe gestützt auf das Opferhilfegesetz. Auch wer bei einem Verkehrsunfall Schaden erleidet, wird vom Opferhilfegesetz erfasst. Auf der Homepage der Opferhilfestellen können zusätzliche Angaben in Erfahrung gebracht werden (http://sodk.ch/fachbereiche/familien-und-gesellschaft/opferhilfe/wwwopferhilfe-schweizch/opferhilfe-beratungsstellen/). Eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt/in ist empfehlenswert.

Sozialversicherungsrecht/Krankentaggeld
Die Unfallversicherung (UVG, u.a. SUVA), die Invalidenversicherung (IV) inkl. Hilflosenentschädigung, die Arbeitslosenversicherung sowie die Ergänzungsleistungen und die obligatorische Krankenversicherung und die Krankentaggeldversicherung der Arbeitgeber fallen in den Bereich des Sozialversicherungsrechts. Die Geltendmachung der Leistungen sowie die Verhandlungen mit den entsprechenden Versicherungsträgern sind komplex und erfordern nicht nur rechtliche Kenntnisse, sondern auch Kenntnisse der entsprechenden Sozialversicherungsträger und der Koordination zwischen den Versicherungsleistungen.
Eine weitere Sozialversicherung ist die berufliche Vorsorge. Diese erbringt üblicherweise Leistungen nach Ablauf von 720 Tagen und koordiniert die Monatsrenten mit den Leistungen der Invalidenversicherung und allenfalls der Unfallversicherung.

Strassenverkehrsrecht und Führerausweisentzug
Der Beizug eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin drängt sich auch bei Strassenverkehrsunfällen auf. Die Verurteilung wegen einer Verkehrsregelverletzung kann zu einer Minderung der Schadenersatzansprüche führen, resp. die Höhe des Verschuldens wird dadurch unmittelbar beeinflusst. Die Verurteilung wegen Strassenverkehrsdelikten kann ausserdem zum Entzug des Führerscheines führen (Administrativmassnahme). Eine Verteidigung drängt sich aus diesem Grunde im Strafverfahren auf, da die Entzugsbehörde sich in der Regel an das Strafurteil hält. Auch eine geschädigte Person sollte sich rechtlich beraten lassen und allenfalls als Privatklägerin ihre Rechte im Strafverfahren anmelden.

Wer bezahlt den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin?
Der Beizug eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin bei einem Personenschaden ist empfehlenswert. Bei Verkehrsunfällen ist ausserdem wichtig, sich im Strafverfahren zu verteidigen, da eine Bestrafung wegen Verkehrsregelverletzungen zu einer Erhöhung oder Minderung des Verschuldens und damit der Haftplicht führen kann. Die Kosten des Rechtsanwaltes werden in der Regel dem Haftpflichtigen auferlegt. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, ist eine Anmeldung unbedingt notwendig. Können Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten, wäre in einem Gerichtsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu prüfen. Ich informiere Sie im Erstgespräch über die Kosten und Möglichkeiten.